· Fachbeitrag · Familienstiftung
Ausländische Familienstiftungen in der Gestaltungsberatung: Liechtensteiner Stiftung
von RA Dr. Klaus Olbing, FAStR, Streck Mack Schwedhelm, Berlin
| Ausländische Stiftungen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Im Zentrum steht die Schaffung einer legalen, ausländischen Struktur, die der deutschen Finanzverwaltung offengelegt wird. Neben der österreichischen Privatstiftung steht die Liechtensteiner Stiftung im Mittelpunkt des Inter-esses. Hier bieten sich aufgrund der Reform des Stiftungsrechts in 2008 (Wagner, RIW 08, 773) und des Steuerrechts zum 1.1.11 (Wagner, RIW 11, 111, 115) interessante Gestaltungsmöglichkeiten. |
1. Ausgangslage
Die Gründe für die Errichtung einer Familienstiftung sind die Absicherung des vorhandenen Vermögens und die Versorgung naher Angehöriger.
|
Der Jungunternehmer Z ist selbstständiger Statiker und vermögend. Da er Haftungsansprüche aus seiner Tätigkeit nicht ausschließen kann, will er sein Vermögen und die Versorgung seiner Familie absichern. Er überlegt, eine Familienstiftung zu gründen. Auf diese soll ein Großteil seines Vermögens übertragen werden. Zudem soll in den Folgejahren der Teil seines Einkommens auf die Stiftung übertragen werden, den er nicht unmittelbar benötigt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig