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  • · Fachbeitrag · Familienstiftung

    Ausländische Familienstiftungen in der Gestaltungsberatung: Liechtensteiner Stiftung

    von RA Dr. Klaus Olbing, FAStR, Streck Mack Schwedhelm, Berlin

    | Ausländische Stiftungen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Im Zentrum steht die Schaffung einer legalen, ausländischen Struktur, die der deutschen Finanzverwaltung offengelegt wird. Neben der österreichischen Privatstiftung steht die Liechtensteiner Stiftung im Mittelpunkt des Inter-esses. Hier bieten sich aufgrund der Reform des Stiftungsrechts in 2008 (Wagner, RIW 08, 773) und des Steuerrechts zum 1.1.11 (Wagner, RIW 11, 111, 115) interessante Gestaltungsmöglichkeiten. |

    1. Ausgangslage

    Die Gründe für die Errichtung einer Familienstiftung sind die Absicherung des vorhandenen Vermögens und die Versorgung naher Angehöriger.

    • Beispiel

    Der Jungunternehmer Z ist selbstständiger Statiker und vermögend. Da er Haftungsansprüche aus seiner Tätigkeit nicht ausschließen kann, will er sein Vermögen und die Versorgung seiner Familie absichern. Er überlegt, eine Familienstiftung zu gründen. Auf diese soll ein Großteil seines Vermögens übertragen werden. Zudem soll in den Folgejahren der Teil seines Einkommens auf die Stiftung übertragen werden, den er nicht unmittelbar benötigt.