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  • · Fachbeitrag · Familienstiftung

    Bei einem Immobilienbesitz in einer Familienstiftung lassen sich erhebliche Steuervorteile sichern

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Familienstiftungen bieten sich nicht nur für die Unternehmensnachfolge an, sondern auch, um mit Immobilienbesitz Steuervorteile zu generieren. Die effektive Steuerbelastung fällt nämlich bei Immobilienbesitz in einer Familienstiftung erheblich geringer aus, als wenn der Stifter die Immobilien privat halten oder eine rein vermögensverwaltende Immobilien-GmbH wählen würde. Der folgende Steuerbelastungsvergleich veranschaulicht dies. |

    So wird der private Immobilienbesitz beim Stifter versteuert

    Besitzt der Stifter in seinem Privatvermögen eine Immobilie und vermietet er diese, erzielt er dadurch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 21 EStG. Das bedeutet, dass der Stifter den Überschuss, also die Differenz zwischen den Mieteinnahmen und den Werbungskosten, versteuern muss.

     

    Seine effektive Steuerbelastung hängt davon ab, wie hoch die Einkünfte sind, die der Stifter aus all seinen Einkunftsquellen bezieht (§ 32a Abs. 1 EStG). Zwar kann die Steuerbelastung danach theoretisch auch null Euro betragen. Das gilt jedoch nur, wenn sich das zu versteuernde Einkommen des Stifters auf nicht mehr als 10.908 Euro beläuft. Bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 Euro (Einzelveranlagung) beläuft sich die Steuerbelastung auf 42 Prozent und ab 277.826 Euro auf 45 Prozent. Soli und ggf. KiSt kommen noch dazu, sodass die Steuerbelastung gar 51,525 Prozent betragen kann.