· Fachbeitrag · Familienstiftung
Zuwendung einer Schweizer Stiftung als Unterstützungsleistung und Schenkungsteuerpflicht
von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung (bundesweit), PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel
| Zuwendungen einer ausländischen Stiftung sind nur dann nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG steuerbar, wenn sie eindeutig gegen den Satzungszweck verstoßen. Die satzungskonforme Zuwendung einer ausländischen Stiftung an einen inländischen Empfänger (Destinatär), der keine Rechte an oder Ansprüche auf Vermögen oder Erträge der Stiftung besitzt, unterliegt nicht der Schenkungsteuer. Das hat der BFH klargestellt. |
Schweizer Familienstiftung unterstützt Familienangehörige
Eine Schweizer Familienstiftung hatte einem in Deutschland ansässigen 29-jährigen Destinatär einen nicht näher bezifferten siebenstelligen Betrag zugewandt. Die Stiftungssatzung sieht Unterstützungsleistungen zur Anschubfinanzierung an Familienangehörige in jugendlichen Jahren vor. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Stiftungsrat wählt die Empfänger im Rahmen des Stiftungszwecks nach seinem Ermessen aus.
Aus Sicht des Finanzamts und des FG Baden-Württemberg musste die Familienstiftung dafür Schenkungsteuer zahlen. Denn
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