· Fachbeitrag · Forderungsverzicht
Von oben nach unten ‒ Forderungsverzicht im gemeinnützigen Konzern
von StB Jens Krieger, der für Roever Broenner Susat Mazars schwerpunktmäßig gemeinnützige Konzerne berät
| Der Forderungsverzicht bei verbundenen Körperschaften führt bereits im gewerblichen Bereich zu einer Reihe von komplexen steuerlichen Fragen. Sind beide Beteiligten gemeinnützig, gilt es zusätzlich die Auswirkungen auf die Steuerbegünstigung mit zu berücksichtigen. |
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Eine bilanzierende, gemeinnützige Stiftung erbringt Verwaltungsdienstleistungen gegenüber ihrer ebenfalls gemeinnützigen Tochter-(Betriebs-)gGmbH. Nachträglich soll auf das vertraglich vereinbarte Entgelt verzichtet werden. |
1. Sortierung des Sachverhalts
Die Beteiligung an der Tochter-gGmbH ist bei der Stiftung i. d. R. der Sphäre der Vermögensverwaltung zuzurechnen. Die Verwaltungsdienstleistungen führen bei der Stiftung zu einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (wGB). Typischerweise werden die Leistungen für den Zweckbetrieb der Tochter-gGmbH bezogen. Die Veranlassung des Forderungsverzichts durch die Gesellschafterstellung wird unterstellt.
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