· Nachricht · Gemeinnützigkeit
„Attac“: FG Hessen entzieht Gemeinnützigkeit (noch einmal)
| Das FG Hessen hat im zweiten Rechtsgang entschieden, dass der Attac Trägerverein e. V. in den Jahren 2010 bis 2012 nicht gemeinnützig war. Es ist damit zum gleichen Ergebnis gekommen wie der BFH im Jahr 2019. |
In der ersten Entscheidung hatte das FG Hessen noch zugunsten des Vereins entschieden. Zuvor hatte das Frankfurter Finanzamt dem Attac-Trägerverein 2014 die Gemeinnützigkeit entzogen, weil das Netzwerk zu politisch sei. Der BFH kassierte die Entscheidung des FG und verwies die Sache zurück (BFH, Urteil vom 10.01.2019, Az. V R 60/17, Abruf-Nr. 207481). So kam es zu der aktuellen Entscheidung des FG Hessen (Urteil vom 26.02.2020, Az. 4 K 179/16, Abruf-Nr. 214491; Revision zugelassen).
PRAXISTIPP | Die Entscheidung des BFH zu Attac liegt ganz auf der Linie seiner bisherigen Rechtsprechung, zurückreichend bis ins Jahr 1974. Diese Rechtsprechung ist auch die notwendige Konsequenz aus der von Verfassungs wegen ‒ aber auch im Gemeinnützigkeitsrecht ‒ vorgegebenen klaren Trennung zwischen gemeinnützigen Organisationen und politisch tätigen Organisationen. Auch wenn die Entscheidung des BFH einen Verein betrifft, ist sie genauso für Stiftungen bedeutsam, die zur politischen Willensbildung beitragen. |
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