26.07.2024 · Nachricht · Gesetzesänderungen
Drei Änderungen für gemeinnützige Organisationen geplant
| Das „Zweite Jahressteuergesetz 2024“ wurde zum „Steuerfortentwicklungsgesetz“ (Abruf-Nr. 242876 ) und sieht im Entwurf drei Änderungen für gemeinnützige Organisationen vor, die das Kabinett am 24.07.2024 beschlossen hat: |
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