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  • · Nachricht · Gesetzesänderungen

    JStG 2020: Finanzausschuss beschließt Stärkung des Ehrenamts

    | Der Finanzausschuss des Bundestags hat am 09.12.2020 eine Ergänzung des von der Bundesregierung eingebrachten JStG 2020 beschlossen. Enthalten ist auch die Stärkung des Ehrenamts. |

     

    U. a. sind folgende Verbesserungen vorgesehen:

    • Vorgesehen ist eine Erhöhung der Übungsleiterpauschale ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro und der Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.
    • Bis zu einem Betrag von 300 Euro wird ein vereinfachter Spendennachweis ermöglicht.
    • In den Zweckkatalog der Abgabenordnung für gemeinnützige Organisationen werden die Zwecke Klimaschutz, Freifunk und Ortsverschönerung aufgenommen.

     

    Quelle: Heute im Bundestag Nr. 1370 vom 10.12.2020

    Quelle: ID 47036851