· Nachricht · Gesetzesänderungen
JStG 2020: Finanzausschuss beschließt Stärkung des Ehrenamts
| Der Finanzausschuss des Bundestags hat am 09.12.2020 eine Ergänzung des von der Bundesregierung eingebrachten JStG 2020 beschlossen. Enthalten ist auch die Stärkung des Ehrenamts. |
U. a. sind folgende Verbesserungen vorgesehen:
- Vorgesehen ist eine Erhöhung der Übungsleiterpauschale ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro und der Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.
- Bis zu einem Betrag von 300 Euro wird ein vereinfachter Spendennachweis ermöglicht.
- In den Zweckkatalog der Abgabenordnung für gemeinnützige Organisationen werden die Zwecke Klimaschutz, Freifunk und Ortsverschönerung aufgenommen.
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 1370 vom 10.12.2020
Quelle: ID 47036851