· Fachbeitrag · Gesetzesänderungen
Weitere Ehrenamtsförderung wird verschoben
von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung (bundesweit), PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel
| Der Bundestag hat zusätzliche steuerliche Anreize für das Ehrenamt, die von den Finanzministern der Länder ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurden, am Ende doch abgelehnt und damit eine wichtige Chance vertan. |
Bundesrat mahnt Reformen bei der Ehrenamtsförderung an
In der Empfehlung des Bundesrats vom 15.11.2019 zum „Jahressteuergesetz 2019“ (Abruf-Nr. 212430) heißt es: „… dringend sind jedoch Reformen für Menschen, die sich in der Pflege, im Sport, in der Kultur oder in anderen gesellschaftlichen Bereichen ehrenamtlich betätigen. Der Bundesrat bedauert, dass die von ihm eingebrachten Änderungsanträge im Bereich des Ehrenamts in diesem Gesetzgebungsverfahren nicht aufgegriffen worden sind. Der Bundesrat erwartet, dass diese Änderungen zeitnah und mit Wirkung zum 1. Januar 2020 umgesetzt werden ...“.
Vom Bundesrat konkret angemahnte Änderungen
Zu den vom Bundesrat angemahnten Reformen gehören insbesondere:
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