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Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale für 2021
| Der Bundesrat hat am 09.10.2020 seine Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2020 abgegeben. Darin hatte er u. a. gefordert, die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) auf 840 Euro anzuheben. Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung dem zugestimmt. |
Weiterführender Hinweis
- Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats zum JStG 2020 → Abruf-Nr. 218625
Quelle: ID 46960242