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Das plant die neue Regierung steuerlich für Ehrenamt und Gemeinnützigkeit
| Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht auch Verbesserungen für Ehrenamt und Gemeinnützigkeit vor: Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro steigen. Auch die Freigrenze für den wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für Gemeinnützige soll sich auf 50.000 Euro erhöhen. Und: Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke soll modernisiert werden. Doch das ist noch nicht alles: |
Das Gemeinnützigkeitsrecht soll vereinfacht, gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 Euro vom Erfordernis einer zeitnahen Mittelverwendung ausgenommen werden. Erzielen gemeinnützige Körperschaften aus wirtschaftlichen Tätigkeiten weniger als 50.000 Euro Einnahmen im Jahr, soll keine Sphärenaufteilung mehr erfolgen müssen, ob diese Einnahmen aus einem Zweckbetrieb oder steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stammen.
Weiterführender Hinweis
- Koalitionsvertrag 2025 → Abruf-Nr. 247568