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    ZP Zahnarztpraxis professionell

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    Als niedergelassener Zahnarzt sind Sie immer auch Unternehmer. ZP Zahnarztpraxis professionell liefert Ihnen das nötige Know-how dazu. Kurz und knapp erfahren Sie alles Wichtige aus den Bereichen Betriebswirtschaft, Digitalisierung, Kommunikation, Praxismanagement, Recht und Steuern. Dank der vielen Arbeitshilfen und anschaulichen Beispiele setzen Sie die Handlungsempfehlungen schnell in die Praxis um. So gewinnen Sie wieder mehr Zeit für die Behandlung Ihrer Patienten.

    · Nachricht · Gewerbesteuer

    Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe immer gewerbesteuerpflichtig

    | Ein wGB, der kein Zweckbetrieb ist, ist bei einer gemeinnützigen Körperschaft immer gewerbesteuerpflichtig. Für gemeinnützige Organisationen gelten keine Sonderregelungen. Das hat der BFH klargestellt (BFH 20.3.19, VIII B 81/18, Abruf-Nr. 208921 ). |

     

    Nach § 2 Abs. 3 Gewerbesteuergesetz (GewStG) gilt als Gewerbebetrieb auch die Tätigkeit der sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts und der nicht rechtsfähigen Vereine, soweit sie einen wGB unterhalten, der nicht der Land- und Forstwirtschaft dient. Diese Vorschrift erweitert die Gewerbesteuerpflicht gegenüber § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG, indem sie sie auch auf wGB ausdehnt, die nicht die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs nach § 15 EStG erfüllen. Eine gemeinnützige Einrichtung kann also keine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit haben.

    Beachten Sie | Es kommt im Rahmen von § 2 Abs. 3 GewStG nicht darauf an, ob die ausgeübte Tätigkeit ihrer Art nach gewerblich ist oder ob sie unter eine der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 EStG fällt.

     

    Zu den Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 EStG) gehören außerdem Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung. Beide sind bei gemeinnützigen Körperschaften als Vermögensverwaltung steuerfrei.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2019 | Seite 142 | ID 46042755

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