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  • 17.09.2019 · Nachricht · Körperschaftsteuer

    Abgabe von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten

    | Um Behandlungsleistungen, die auch die Abgabe von Zytostatika umfassen, dem Zweckbetrieb Krankenhaus zuordnen zu können, ist es nicht erforderlich, dass die Behandlung von Patienten des Krankenhauses durch einen ermächtigten Arzt als Dienstaufgabe innerhalb einer nichtselbstständigen Tätigkeit erbracht wird. Zu diesem Ergebnis ist der BFH gelangt. Er hat die Körperschaftsteuerbefreiung für den Zweckbetrieb bejaht. |