17.09.2019 · Nachricht · Körperschaftsteuer
Abgabe von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten
| Um Behandlungsleistungen, die auch die Abgabe von Zytostatika umfassen, dem Zweckbetrieb Krankenhaus zuordnen zu können, ist es nicht erforderlich, dass die Behandlung von Patienten des Krankenhauses durch einen ermächtigten Arzt als Dienstaufgabe innerhalb einer nichtselbstständigen Tätigkeit erbracht wird. Zu diesem Ergebnis ist der BFH gelangt. Er hat die Körperschaftsteuerbefreiung für den Zweckbetrieb bejaht. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig