· Nachricht · Körperschaftsteuer
Typenvergleich bei einer ausländischen Körperschaft
| Das FG Münster hat klargestellt, wie sich eine rechtsfähige Stiftung liechtensteinischen Rechts zu einer Körperschaft im Sinne des § 2 Nr. 1 KStG verhält bzw. inwieweit sie sich von ihr abgrenzt. |
Zwei Aussagen stechen heraus (FG Münster, Urteil vom 14.08.2019, Az. 13 K 3170/17 K, Abruf-Nr. 211817):
- Eine Stiftung mit selbstständiger juristischer Persönlichkeit im Sinne des Art. 552 ff. des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts ist nach ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Struktur eine Körperschaft, die mit einer inländischen juristischen Person vergleichbar ist.
- Liegt die Gestaltungs- und Verfügungsmacht über das Stiftungsvermögen ausschließlich bei den organschaftlichen Vertretern der Stiftung, sind ihr auch die Einkünfte und das Vermögen zuzurechnen.
Quelle: Ausgabe 12 / 2019 | Seite 221 | ID 46196960