· Fachbeitrag · Mustersatzungen
FG Düsseldorf: Satzungsmäßige Verankerung der Selbstlosigkeit ist zwingend
von RA Dr. Christoph Mecking, Geschäftsführender Gesellschafter des Instituts für Stiftungsberatung, Berlin (www.stiftungsberatung.de)
| Eine Körperschaft kann nicht als steuerbegünstigt behandelt werden, wenn ihre Satzung keine ausdrückliche Regelung enthält, dass sie selbstlos tätig ist. Zwar muss die Stiftung, die Gesellschaft oder der Verein nicht zwingend die Formulierung der amtlichen Mustersatzung verwenden; die Körperschaft muss dann aber auf andere Weise in der Satzung deutlich machen, dass sie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke verfolgt. Diese Auffassung vertritt das FG Düsseldorf im Fall eines Vereins. Die Aspekte des Falles gelten in gleicher Weise für steuerbegünstigte Stiftungen. |
Streit um Feststellungsbescheid nach § 60a AO
Ein im Jahre 2018 gegründeter Förderverein einer städtischen Schule klagte gegen die Versagung des von ihm beantragten Bescheids auf Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO (FG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2019, Az. 6 K 481/19 AO, Abruf-Nr. 211310).
Der Förderverein verfolgte nach seiner Satzung gemeinnützige Zwecke. In seiner Satzung fand sich allerdings kein Passus zur Selbstlosigkeit. Das war dem Finanzamt ein Dorn im Auge. Es erließ deshalb einen Ablehnungsbescheid.
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