· Fachbeitrag · Mustersatzungen (Teil 4)
Kontroversen zur Zweckbestimmung: Begriffe und Mittelbeschaffung
von RA Dr. Christoph Mecking, Geschäftsführender Gesellschafter des Instituts für Stiftungsberatung, Berlin (www.stiftungsberatung.de)
| Teil 4 der Beitragsreihe zu Mustersatzungen behandelt neben der genauen begrifflichen Gestaltung des Stiftungszwecks die Formulierung der Zwecke bei Körperschaften, die (auch) der Mittelbeschaffung dienen. |
1. Formulierung der Stiftungszwecke
§ 1 der Mustersatzung zu § 60 Abs. 1 S. 2 AO befasst sich mit dem steuerbegünstigten Satzungszweck. In die Formulierung aufgenommen sind vor allem die Auswahl der Zweckbereiche (Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit, Kirchlichkeit) und deren Konkretisierung (besonders anhand der Liste des § 52 Abs. 2 S. 1 AO). Ferner wird beispielhaft die Art und Weise der Zweckverwirklichung genannt. Die Musterformulierungen beschränken sich dabei weitgehend auf einführende Satzfragmente, die durch willkürlich ausgewählte Beispiele ergänzt werden (und fast drei Viertel des entsprechenden Texts ausmachen). Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung wird also dem Stifter und seinen Beratern überlassen.
Gleichwohl wenden sich Finanzbehörden immer wieder gegen individuelle Formulierungen der zweckbezogenen Passagen. Dass es, wie Leser berichten, schon Einwände gegen die Formulierung „Die Stiftung fördert …“ anstelle von „Zweck der Stiftung ist …“ gegeben hat, soll mit Hinweis auf die Ausführungen zu Beispiel 1 (SB 16, 176) nicht weiter vertieft werden. Andere Fälle aus der Praxis weisen indes auf zusätzliche Felder überflüssiger Auseinandersetzungen.
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