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  • · Fachbeitrag · Rücklagen

    Rücklagenbildung bei Stiftungen ‒ Teil 2: Der Katalog der steuerlichen Rücklagen von A bis Z

    von Steuerberaterin Iris Röttgering, Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, Münster

    | Stiftungen sind langfristig angelegte Institutionen, deren finanzielle Stabilität entscheidend für die Erfüllung ihres gemeinnützigen Zwecks ist. Eine durchdachte Rücklagenbildung hilft, wirtschaftliche Schwankungen abzufedern und die nachhaltige Mittelverwendung zu gewährleisten. Eine klare Rücklagenstrategie ist das A und O. SB macht Sie in einer Beitragsserie mit den aktuellen Spielregeln vertraut. Im zweiten Teil geht es um den Katalog der steuerlichen Rücklagen in der Abgabenordung. |

    Projektrücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO

    Körperschaften können ihre Mittel ganz oder teilweise einer Rücklage zuführen, soweit dies erforderlich ist, um ihre steuerbegünstigten, satzungsmäßigen Zwecke nach dem Stand der Planung zum Zeitpunkt der Rücklagenbildung nachhaltig zu erfüllen (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 AO).

     

    Die Bildung einer gebundenen Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO ist zulässig, wenn die steuerbegünstigten Zwecke von der Stiftung ausnahmsweise nicht ohne eine vorübergehende Ansammlung von Mitteln nachhaltig erfüllt werden können. Dabei muss die Stiftung allerdings bereits im Voraus festlegen, zu welchem Zeitpunkt und wofür sie die Mittel der Rücklage genau verwendet.