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  • · Fachbeitrag · Spendenabzug

    Spende an eine Vorstiftung noch keine Sonderausgabe

    von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin

    Zuwendungen an eine rechtsfähige Stiftung vor deren Anerkennung sind nicht als Sonderausgaben abziehbar (BFH 11.2.15, X R 36/11, Abruf-Nr. 175928).

    Sachverhalt

    Die Klägerin K und ihre Schwester S errichteten eine Stiftung, der sie am 20.11.07 die Satzung gaben. Am 21.11.07 überwiesen beide jeweils 300.000 EUR auf das Konto der Stiftung. Am 28.11.07 wurde bei der Stiftungsbehörde die Anerkennung der Stiftung beantragt. Mit Bescheid vom 17.1.08 erkannte die Stiftungsbehörde die Stiftung an.

     

    K beantragte, die Zuwendung als Spende nach § 10b Abs. 1a EStG zu berücksichtigen. FA und FG lehnten dies ab, weil die Stiftung erst 2008 entstanden sei.