· Fachbeitrag · Steuerbescheid
Nachweis der Bekanntgabe eines Steuerbescheids bei Stiftung als Rechtsnachfolgerin ‒ Streit vor BFH
| Bei Bestreiten des Zugangs eines Steuerbescheids an den Rechtsvorgänger durch den Rechtsnachfolger sind keine übermäßig hohen Anforderungen an die darzulegenden Zweifel zu stellen. Dies hat das FG Münster im Fall einer Stiftung entschieden, die Gesamtrechtsnachfolgerin ist. |
Streit über die (fehlende) Bekanntgabe eines Einkommensteuerbescheids
Die Stiftung war Gesamtrechtsnachfolgerin der 1929 geborenen und im Februar 2020 verstorbenen Steuerpflichtigen S. Das Finanzamt erließ gegenüber der S einen Einkommensteuerbescheid für 2016, der am 23.10.2017 abgesandt wurde. Den Erstattungsbetrag in Höhe von 178,62 Euro überwies das Finanzamt an S. Nach ihrem Tod fanden Mitarbeiter der Testamentsvollstreckerin (TV) im Haushalt sämtliche Unterlagen einschl. der Steuerunterlagen gut sortiert vor. Darunter befanden sich auch die im Jahr 2019 bzw. Anfang 2020 erlassenen Einkommensteuerbescheide für 2017 und 2018, nicht aber der Bescheid für 2016. Stattdessen wurde eine Berechnung des Steuerberaters vorgefunden, nach der für 2016 eine Erstattung von 281,67 Euro erwartet wurde.
Auf Nachfrage der Stiftung übermittelte das Finanzamt eine Abschrift des Bescheids. Im Einspruchsverfahren machte die Stiftung dann steuermindernde Kosten in Höhe von 200.000 Euro geltend und trug vor, dass der Bescheid nicht bekannt gegeben worden sei.
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