28.05.2014 · Fachbeitrag · Steuerfreie Seminare
Ermäßigter Steuersatz auf Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen bei steuerfreien Seminaren
| Mit Urteil vom 8.3.12 hat der BFH entschieden, dass Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Zusammenhang mit steuerfreien Seminaren erbringt, gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8a S. 3 UStG nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen (V R 14/11, BStBl II S. 630). Das BMF hat jetzt mit Schreiben vom 29.4.14 Näheres dazu geregelt. |
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