· Fachbeitrag · Stiftungsholding
Die Stiftung als Holding ‒ zehn Vorteile gegenüber einer GmbH ‒ Teil 1
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Die meisten mittleren und größeren Unternehmen werden über eine Holding geführt. Der Grund: Eine Holdingstruktur bietet eine Menge finanzieller und steuerlicher Vorteile. Allerdings wird als Rechtsform für die Holding regelmäßig eine GmbH gewählt. Dabei bietet eine Stiftungsholding immense Vorteile gegenüber einer klassischen GmbH-Holding. SB geht daher den Unterschieden auf den Grund und erläutert die zehn konkreten Vorteile einer Stiftungsholding. Die Vorteile 1 bis 5 finden Sie nachfolgend. |
Die Holding kurz erklärt
Eine Holding ist typischerweise eine rein vermögensverwaltende Gesellschaft. Anstatt einen operativen Geschäftsbetrieb zu unterhalten, hält eine Holding regelmäßig nur die Anteile an Tochtergesellschaften. In diesen Gesellschaften wiederum wird das operativ unternehmerische Geschäft geführt. Die von den Tochtergesellschaften erzielten Gewinne werden über kurz oder lang an die Holding abgeführt. Entweder durch eine Gewinnausschüttung oder durch einen Gewinnabführungsvertrag. Neben dieser reinen Anteilsverwaltung kann eine Holding auch anderen Tätigkeiten nachgehen. Da auf Ebene der Holding alle finanziellen Mittel zusammenlaufen, können sich dort z. B. auch Immobilien, Lizenzen und Rechte befinden, die an die Tochtergesellschaften und Dritte vermietet werden. Ebenfalls ist es denkbar, dass die Holding finanzielle Mittel auf dem Kapitalmarkt gewinnbringend anlegt und z. B. in Aktien, Anleihen und andere Anlagen investiert. Eine klassische Holding erbringt damit typischerweise Tätigkeiten, die mit denen einer Stiftung vergleichbar sind.
Vorteile der Stiftungsholding im Vergleich zur GmbH-Holding
Trotz dieser eindeutigen Parallelen mit einer Stiftung wird als Rechtsform für die Holding meistens eine GmbH gewählt. Diese Wahl mag zwar zunächst naheliegend sein, weil die Gründung einer GmbH im Vergleich zur Errichtung einer Stiftung deutlich günstiger und weniger beratungsintensiv ist und auch für zukünftige Anpassungen in den Gesellschaftsvertrag einer GmbH erheblich einfacher eingegriffen werden kann als in die Satzung einer Stiftung. Allerdings bietet eine Stiftungsholding im Vergleich zur GmbH-Holding erhebliche vermögensrechtliche, finanzielle und steuerliche Vorteile:
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