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  • · Nachricht · Stiftungsrechtsreform

    BMJV legt Referentenentwurf zur Stiftungsrechtsreform vor

    | Das BMJV hat am 28.09.2020 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts vorgelegt. Durch die Neufassung der §§ 80 ff. BGB soll das Stiftungszivilrecht künftig abschließend im BGB geregelt werden. |

     

    Neue Regelungen werden geschaffen insbesondere zum Namen, Sitz und Vermögen der Stiftung sowie zur Änderung der Stiftungssatzung und zur Zulegung sowie Zusammenlegung von Stiftungen. Zahlreiche bestehende Vorschriften werden geändert. Zusätzlich soll zur Schaffung von mehr Transparenz ein zentrales Stiftungsregister mit Publizitätswirkung eingeführt werden, das vom Bundesamt der Justiz geführt wird.

     

    Die Einzelheiten zu den geplanten Regelungen stellt der SB StiftungsBrief in der November-Ausgabe vor.

     

    Weiterführender Hinweis

    • BMJV, „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts“, Referentenentwurf vom 28.09.2020 → Abruf-Nr. 218100
    Quelle: ID 46898635