· Fachbeitrag · Stiftungsreform
Die Stiftungsreform nimmt Fahrt auf!
von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR und FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung, PricewaterhouseCoopers GmbH WPG, Kassel
| Vor Kurzem hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe x„Stiftungsrecht“ ihren zweiten Bericht der Justiz- und Innenministerkonferenz vorgestellt. Darin werden die §§ 80 bis 88 BGB geltender Fassung insgesamt einer kritischen Analyse unterzogen. Das Bundesjustizministerium wird nun einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Stiftungsrechts erstellen. |
1. Hintergrund
Die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) hatte den Beschluss gefasst, zur Förderung des Stiftungswesens die stiftungsrechtlichen Vorschriften auf Möglichkeiten der Vereinheitlichung, Vereinfachung und Zusammenführung zu überprüfen und dazu das Bundesministerium des Innern gebeten, innerhalb der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass eine ergebnisoffene Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt wird. Unter der Federführung des Bundesjustizministeriums (BMJ) wurde die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht“ eingerichtet. In dieser Arbeitsgruppe waren neben dem BMJ das Bundesministerium der Finanzen, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie sämtliche Bundesländer mit Ausnahme von Bremen, Sachsen und Rheinland-Pfalz vertreten.
Anfang April 2017 führte die Arbeitsgruppe eine Anhörung durch, an der Verbandsvertreter von Stiftern und Stiftungen der Kirchen und der Rechtswissenschaft teilnahmen. Auf der Grundlage des Berichts, der Anhörung und der eingegangenen Stellungnahmen erstellte die Arbeitsgruppe einen Diskussionsentwurf zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts. Insbesondere die Regelungsvorschläge zum Stiftungsvermögen und zur Änderung der Stiftungssatzungen wurden dabei noch einmal neu diskutiert und überarbeitet.
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