· Fachbeitrag · Stiftungsvermögen
Investmentsteuerreform: Darauf müssen Stiftungen jetzt achten
von Bartosch Tomczyk, Leiter Transaction Tax bei Berenberg und Klaus Naeve, Leiter Stiftungsberatung bei Berenberg
| Am 1.1.18 tritt die Investmentsteuerreform in Kraft und mit ihr die Steuerpflicht auf Fondsebene. Auch auf bislang steuerbefreite Stiftungen kommt diese gesetzliche Änderung zu, selbst wenn sie einen gemeinnützigen Zweck verfolgen. Der Beitrag erläutert, was Stiftungen beachten sollten. |
1. Die Reform
Bislang galt das Prinzip der Transparenz. Demnach blieben Investmentfonds selbst grundsätzlich unbesteuert und die Besteuerung fand lediglich auf Anlegerseite statt, was bei gemeinnützigen Anlegern zu einer vollständigen Befreiung führte. Mit der Investmentsteuerreform wird die steuerliche Transparenz von inländischen und ausländischen Investmentvehikeln weitestgehend abgeschafft. Daraus ergibt sich eine Gleichstellung von Fonds ‒ unabhängig von ihrem Sitzstaat ‒ durch alleinige Anknüpfung der Steuerpflicht an folgende, deutsche Einnahmen:
- Inländische Beteiligungseinnahmen (Dividenden)
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