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  • · Fachbeitrag · Stiftungsvorstand

    Ist die Entlastung des Stiftungsvorstands durch Kontroll- und Aufsichtsorgane möglich?

    von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung (bundesweit), PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel

    | Ob und unter welchen Voraussetzungen Organmitgliedern rechtsfähiger Stiftungen durch Kontroll- und Aufsichtsorgane Entlastung erteilt werden kann, ist vor dem Hintergrund fehlender gesetzlicher Regelungen streitig. Auch die Stiftungsrechtsreform hält keine Lösung bereit. SB bringt Sie deshalb auf den Stand der Dinge. |

    Entlastung des Vorstands durch Aufsichtsorgan?

    Die Meinungen darüber, ob der Vorstand durch ein Kontroll- und Aufsichtsorgan entlastet werden kann, gehen auseinander.

     

    Meinung 1: Entlastung durch Aufsichtsorgan unzulässig

    Eine Literaturmeinung hält die Entlastung des Vorstands durch ein Aufsichtsorgan für unzulässig. Denn dadurch würde in die Kompetenz der Stiftungsaufsichtsbehörden eingegriffen, ggf. Schadenersatzansprüche geltend zu machen (MüKoBGB/Weitemeyer, 9. Aufl. 2021, § 86 Rz. 52).