· Fachbeitrag · Stiftungsvorstand
Ist die Entlastung des Stiftungsvorstands durch Kontroll- und Aufsichtsorgane möglich?
von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung (bundesweit), PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel
| Ob und unter welchen Voraussetzungen Organmitgliedern rechtsfähiger Stiftungen durch Kontroll- und Aufsichtsorgane Entlastung erteilt werden kann, ist vor dem Hintergrund fehlender gesetzlicher Regelungen streitig. Auch die Stiftungsrechtsreform hält keine Lösung bereit. SB bringt Sie deshalb auf den Stand der Dinge. |
Entlastung des Vorstands durch Aufsichtsorgan?
Die Meinungen darüber, ob der Vorstand durch ein Kontroll- und Aufsichtsorgan entlastet werden kann, gehen auseinander.
Meinung 1: Entlastung durch Aufsichtsorgan unzulässig
Eine Literaturmeinung hält die Entlastung des Vorstands durch ein Aufsichtsorgan für unzulässig. Denn dadurch würde in die Kompetenz der Stiftungsaufsichtsbehörden eingegriffen, ggf. Schadenersatzansprüche geltend zu machen (MüKoBGB/Weitemeyer, 9. Aufl. 2021, § 86 Rz. 52).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig