· Fachbeitrag · Stipendien/Preisgelder
FG München verneint Steuerfreiheit von Forschungsmitteln
| Werden zu hohe, d. h. nicht erforderliche Forschungsmittel gewährt, scheidet die Steuerfreiheit von § 3 Nr. 44 EStG aus. Diese Erfahrung hat ein Wissenschaftler vor dem FG München gemacht. Er hatte von einem privaten Stipendiengeber, der nach seiner Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt, für ein Forschungsprojekt bereitgestellte Mittel erhalten. SB stellt Ihnen die Details vor. |
Wann sind Stipendien nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei?
Gemeinnützige Stiftungen können unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 44 EStG Stipendien steuerfrei gewähren:
- Es muss sich um Stipendien zur Förderung der Forschung, der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder der wissenschaftlichen oder künstlerischen Fortbildung handeln (§ 3 Nr. 44 S. 1 EStG).
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