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  • 27.09.2022 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Ärztliche Heilbehandlung im Rahmen von Krankenhausleistungen

    | Die Umsatzsteuerbefreiung für ärztliche Heilbehandlungen (§ 4 Nr. 14 Buchst. a UStG) greift auch, wenn die Behandlung im Rahmen von nicht nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG befreiten Krankenhausleistungen stattfindet. Dies hat das FG Schleswig-Holstein für einen Fall aus dem Streitjahr 2009 entschieden. Doch damit ist das Verfahren noch nicht zu Ende. Die Revision ist beim BFH anhängig. |