25.07.2022 · Nachricht · Umsatzsteuer
BayLfSt zu Verpflegungsleistungen in Kindertagesstätten & Co.
| Die umsatzsteuerliche Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten hat sich im Jahr 2019 gesetzlich geändert. Auf einen Erlass des BMF zum neuen § 4 Nr. 23 UStG wartet die Praxis bis dato aber genauso vergeblich wie auf eine Aktualisierung des UStAE. Deshalb ist das Merkblatt des Bayerischen Landesamts für Steuern (BayLfSt) für die betroffenen Leistungserbringer so wichtig. Es liefert detaillierte Hinweise, wie die neue Gesetzeslage umzusetzen ist. |
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