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  • 31.01.2025 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Bescheinigungen über die Erbringung von Bildungsleistungen sollen weiterhin Gültigkeit behalten

    | Bescheinigungen über die Erbringung von Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildungsleistungen oder berufliche Umschulungen, die die zuständige Landesbehörde vor dem 01.01.2025 ausgestellt hat, sollen auch nach Anpassung des § 4 Nr. 21 UStG weiter gültig sein und als Nachweis für die Umsatzsteuerbefreiung anerkannt werden; und zwar bis zum Ablauf eines Gültigkeitszeitraums oder bis zum Widerruf. Dies sieht ein im Entwurf vorliegndes BMF-Schreiben vor, das zur Neufassung von Abschn. 4.21. UStAE geplant ist. |