18.10.2022 · Nachricht · Umsatzsteuer
BFH: Präventions- und Persönlichkeitstraining nicht steuerfrei
| Präventions- und Persönlichkeitstraining ist nicht als Schul- oder Hochschulunterricht i. S. v. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) steuerbefreit. Das hat der BFH für eine Lehrkraft entschieden, die u. a. Präventionstrainings in Kindergärten, Grundschulen und weiterführenden Schulen sowie Persönlichkeitstrainings für Frauen sowie Erziehungsseminare für Eltern durchführte. |
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