· Nachricht · Umsatzsteuer
Entwurf eines BMF-Schreibens zur Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen liegt vor
| Mit Wirkung vom 01.01.2025 wurde die Steuerbefreiung von Schul- und Bildungsleistungen in § 4 Nr. 21 UStG durch das JStG 2024 neu gefasst. Ziel: Die Regelung den Vorgaben der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie zupassen. Das BMF plant, die Umsetzung der Neuregelung durch ein BMF- Schreiben zur Neufassung von Abschn. 4.21 UStAE zu flankieren. Dazu hat es einen undatierten Entwurf an die Verbände weitergeleitet. |
Weiterführender Hinweis
- BMF, Entwurf eines Schreibens, Az. III C 3 ‒ S 7179/00054/0002/006, Abruf-Nr. 246102
Quelle: Ausgabe 02 / 2025 | Seite 21 | ID 50299610