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  • 31.01.2025 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Entwurf eines BMF-Schreibens zur Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen liegt vor

    | Mit Wirkung vom 01.01.2025 wurde die Steuerbefreiung von Schul- und Bildungsleistungen in § 4 Nr. 21 UStG durch das JStG 2024 neu gefasst. Ziel: Die Regelung den Vorgaben der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie zupassen. Das BMF plant, die Umsetzung der Neuregelung durch ein BMF- Schreiben zur Neufassung von Abschn. 4.21 UStAE zu flankieren. Dazu hat es einen undatierten Entwurf an die Verbände weitergeleitet. |