· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
EuGH begrenzt Steuerbefreiung im Sport
| Nach der bisherigen Rechtsauffassung war die Umsatzsteuerbefreiung für sportliche Veranstaltungen im Gemeinschaftsrecht weiter gefasst als im deutschen Recht. Jetzt hat sich der EuGH positioniert und klargestellt: Die nationalen Regelungen sind ausschlaggebend. |
Nicht gemeinnütziger Golfclub wollte Umsätze unbesteuert lassen
Geklagt hatte ein nicht gemeinnütziger Golfverein, der u. a. Einnahmen aus der Nutzung des Golfplatzes sowie der Vermietung von Golfbällen und Caddies hatte. Das Finanzamt hatte diese Umsätze der Umsatzsteuer unterworfen, weil sie nicht nach § 4 Nr. 22b UStG befreit waren. Der zur Revision angerufene BFH hatte den Fall zur Vorabentscheidung des EuGH vorgelegt.
EuGH: Nur bestimmte Dienstleistungen sind befreit
Der EuGH entschied jetzt, dass sich aus der MwStSystRL keine Ausweitung der deutschen Befreiungsvorschrift ergibt (EuGH, Urteil vom 10.12.2020, Rs. C-488/18, Abuf-Nr. 219620).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig