· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
FG Niedersachsen: Zuschuss für Sportanlagenbau auf Gelände des Zuschussgebers ist nicht steuerpflichtig
| Zahlt eine Gemeinde an einen Sportverein einen Zuschuss für die Errichtung von Sportanlagen auf einem gemeindeeigenen Grundstück, handelt es sich dabei grundsätzlich um einen echten ‒ nicht steuerbaren ‒ Zuschuss. Das gilt auch, wenn die Sportanlage als Teil des Grundstücks an die Gemeinde zurückfällt, wenn der Nutzungsvertrag endet. Das hat das FG Niedersachsen entschieden ( FG Niedersachsen, Urteil vom 10.01.2023, Az. 11 K 147/22, Abruf-Nr. 239254 ). |
Quelle: Ausgabe 04 / 2024 | Seite 62 | ID 49887362