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Intensivpflegeleistungen einer GmbH können steuerfrei sein
| Intensivpflegeleistungen, die eine GmbH durch ihren Gesellschafter-Geschäftsführer, einem examinierten Kranken- und Intensivpfleger, in Krankenhäusern ihrer Auftraggeberin ausführt, sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG von der Umsatzsteuer befreite Heilbehandlungsleistungen. Das hat der BFH entschieden und damit dem FG Niedersachsen widersprochen ( BFH, Urteil vom 21.04.2021, Az. XI R 12/19, Abruf-Nr. 225549 ). |
Quelle: Ausgabe 12 / 2021 | Seite 222 | ID 47768033