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  • 09.04.2021 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Kindertagespflege: Das müssen Träger zur Besteuerung wissen

    | Tagespflegepersonen müssen die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Werden die Zahlungen an die Pflegeperson vom Jugendamt nicht unmittelbar, sondern über einen zwischengeschalteten Träger der freien Jugendhilfe geleistet, sind die Umsätze nur dann steuerfrei, wenn über die Mittel nur nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Vorschriften verfügt werden kann und ihre Verwendung einer gesetzlichen Kontrolle unterliegt. Das hat das Landesamt für Steuern (LfSt) Niedersachsen mitgeteilt. |