03.04.2025 · Nachricht · Umsatzsteuer
Kleinunternehmer: BMF erlaubt ihnen vereinfachte Rechnungstellung
| Die Kleinunternehmerregelung ist auch auf Stiftungen für deren unternehmerischen Bereich anwendbar. Umsatzsteuer wird nicht erhoben, falls die Umsatzgrenzen von 25.000 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr und 100.000 Euro im aktuellen Kalenderjahr nicht überschritten werden. Durch die Neufassung der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG zum 01.01.2025 haben sich auch die Anforderungen an Rechnungen von Kleinunternehmern geändert. Darauf hat das BMF in einem Schreiben zur Anpassung des Umsatzsteueranwendungserlasses (UStAE) hingewiesen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,90 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig