· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Kulturelle Veranstaltungen: Wann sind die Erlöse steuerfrei - wann werden sie besteuert?
von Ulrich Goetze, Steuerberater, Wunstorf
| Führt eine Stiftung kulturelle Veranstaltungen durch, stellt sich anschließend die Frage, wie die erzielten Erlöse zu versteuern sind. Dieser Beitrag stellt die Abgrenzungsmerkmale vor und zeigt, wann die Erlöse steuerbefreit sind und welche Umsätze mit 7 % oder 19 % zu besteuern sind. |
1. Gesetzliche Grundlagen
Die Gesetzlichen Grundlagen für die Umsatzbesteuerung kultureller Veranstaltungen finden sich im UStG und in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie.
1.1 Umsatzsteuergesetz
§ 4 Nr. 20a UStG befreit die Umsätze der Theater, Orchester, Kammermusikensembles und Chöre von der Steuer, soweit es sich um Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände handelt. Gleiches gilt für die Umsätze anderer Unternehmer mit gleichartigen Umsätzen, wenn die Landesbehörde bescheinigt, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie die Einrichtungen der Gebietskörperschaften erfüllen.
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