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Leistungen der Eingliederungshilfe eines Heilerziehungspflegers
| Leistungen eines selbstständigen Heilerziehungspflegers im Rahmen der Eingliederungshilfe sind weder nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. l UStG noch unter Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL umsatzsteuerbefreit, wenn die Betreuten selbst den Heilerziehungspfleger beauftragen und seine Honorarrechnungen aus ihren Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX begleichen. Das hat das FG Niedersachsen für das Streitjahr 2020 entschieden ( FG Niedersachsen, Urteil vom 25.03.2021, Az. 11 K 252/20, Abruf-Nr. 227007 ). |
Quelle: Ausgabe 02 / 2022 | Seite 21 | ID 47946257