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  • 01.10.2013 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Steuerbefreiung einer Privatklinik ohne sozialrechtliche Zulassung

    | Auch ohne Zulassung als Krankenhaus nach § 108 SGB V kann sich eine Privatklinik für die Steuerbefreiung der Umsätze aus der Krankenhaus­behandlung und damit eng verbundener Umsätze unmittelbar auf Art. 132 Abs. 1b MwStSystRL berufen. Die in § 4 Nr. 14b S. 2aa UStG enthaltene Beschränkung der Steuerbefreiung für Krankenhausbehandlungen und eng verbundene Umsätze auf zugelassene Krankenhäuser ist nicht mit Art. 132 Abs. 1b MwStSystRL vereinbar. Sie verstößt gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität. |