· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umsatzsteuerbefreiungsvorschriften für gemeinützige Einrichtungen: Änderungen zum 01.01.2020
von RA/StB Dr. Andreas Erdbrügger, Flick Gocke Schaumburg, Berlin
| Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der E-Mobilität und Änderung weiterer steuerlichen Vorschriften (Jahressteuergesetz 2019, Abruf-Nr. 212750 ) sind einige wesentliche Vorschriften für gemeinnützige Körperschaften eingeführt worden. Die Änderungen gelten bereits seit dem 01.01.2020, sodass die Umstellung sehr zügig erfolgen muss. |
Die Änderungen im Überblick
Das Gesetz bringt Änderungen bei den folgenden Umsatzsteuerbefreiungen für gemeinnützige Stiftungen:
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