· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Verpflegung an Schulen soll auch weiterhin steuerfrei bleiben
| Den Beginn des neuen Schuljahres nimmt das BMF zum Anlass, darauf hinzuweisen, wann die Abgabe von Speisen und Getränken in einer Schule umsatzsteuerfrei ist oder nur dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt. Es ist der Bundesregierung ein Anliegen, dass Kinder nicht nur gute Lernbedingungen vorfinden, sondern dass sie auch in der Schule mit hochwertigem und gleichwohl günstigem Essen versorgt werden können. |
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Steuerbefreiungen
Ermäßigter Umsatzsteuersatz
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Das BMF will sich dafür einsetzen, dass auch bei europarechtlich vorgegebenen Steuerrechtsänderungen in Deutschland Verpflegungsleistungen an Schulen durch gemeinnützige Vereine weiterhin steuerfrei bleiben.
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