· Fachbeitrag · Zweckbetriebe
Aktuelles zur Zweckbetriebsbesteuerung ‒ Teil 1: Rechtliche Grundlagen von Zweckbetrieben
von Wolfgang Pfeffer, Drefahl
| Die Unterscheidung von Zweckbetrieben und steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben ist für gemeinnützige Einrichtungen von großer Bedeutung: Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe werden jenseits der Umsatzfreigrenze wie gewerbliche Unternehmen besteuert und gefährden die Gemeinnützigkeit, wenn sie zum Selbst- oder Hauptzweck werden. Grund für SB, Sie in einer Serie auf den aktuellen Stand zur Zweckbetriebsbesteuerung zu bringen. Teil 1 erläutert die Grundlagen. |
Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Im gängigen Sprachgebrauch werden Zweckbetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gegenüber gestellt. Die genaue Unterscheidung lautet aber Zweckbetriebe und steuerpflichtige (!) wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Auch Zweckbetriebe sind nämlich wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, nur sind sie eben steuerbegünstigt.
Nach der Definition des § 14 AO ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Abzugrenzen sind Zweckbetriebe also von nichtwirtschaftlichen zweckbezogenen Tätigkeiten einerseits (ideeller Bereich) und bloß vermögensverwaltenden Tätigkeiten andererseits.
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