· Fachbeitrag · Zweckbetriebe
Aktuelles zur Zweckbetriebsbesteuerung ‒ Teil 2: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Zweckbetriebe
von Wolfgang Pfeffer, Drefahl
| Zweckbetriebe können unter bestimmten Voraussetzungen vom ermäßigten Umsatzsteuersatz profitieren. Der BFH grenzt die Steuersatzermäßigung für Zweckbetriebe ein und widerspricht der Auffassung der Finanzverwaltung. SB zeigt Ihnen die Auswirkungen für die Praxis auf und gibt einen Ausblick auf die Konsequenzen der Änderung der UmStSystRL. |
Zweckbetriebe und ermäßigter Umsatzsteuersatz
Zweckbetriebe können vom ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von sieben Prozent profitieren. Denn nach § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG gilt für alle Leistungen gemeinnütziger Körperschaften ein ermäßigter Steuersatz, soweit die Leistungen nicht im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Begünstigt sind also Umsätze im Zweckbetrieb und der Vermögensverwaltung. Die Begünstigung wird aber durch zwei Hindernisse bzw. Erfordernisse eingeschränkt.
- Erfordernis 1: Der Zweckbetrieb darf nicht in erster Linie darauf ausgerichtet sein, zusätzliche Einnahmen in solchen Bereichen zu erzielen, in denen sich auch andere Unternehmen bewegen, die dem allgemeinen Steuersatz von 19 Prozent unterliegen.
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