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  • · Fachbeitrag · Zweckbetriebe

    Stiftung veranstaltet Workshops im Naturkunde-Bereich: Ist diese Art Bildung ein Zweckbetrieb?

    | Die Zweckbetriebsregelung für Bildungsveranstaltungen ist sehr weit gefasst. Auch freizeitbezogene Veranstaltungen sind begünstigt, wenn sie nicht überwiegend „geselligen“ Charakter haben. Dazu hat SB nun die Frage einer gemeinnützigen Stiftung erreicht. |

     

    Frage: Unsere Stiftung bietet eine Reihe von Workshops im naturkundlichen Bereich an, z. B. zum Bau von Nistkästen und Insektenhotels. Wir haben im Rahmen einer verbindlichen Auskunft vom Finanzamt die Aussage bekommen, dass hier kein Zweckbetrieb vorliegt, weil die Workshops rein freizeitbezogen wären und im Übrigen im Wettbewerb zu anderen nicht begünstigen Anbietern stünden.

     

    Antwort: Das Finanzamt irrt, weil es eine eigene Zweckbetriebsregelung für Bildungsveranstaltungen gibt und die Rechtsprechung die inhaltlichen Anforderungen an solche Veranstaltungen ausdrücklich niedrig ansetzt.