03.04.2023 · Nachricht · Zweckbetriebe/Umsatzsteuer
Sportliche Veranstaltung und Zweckbetrieb nach § 67a Abs. 3 S. 1 AO
| Bei einem Sportverein liegt kein Zweckbetrieb nach § 67a Abs. 3 S. 1 AO vor, wenn mangels ausreichender Aufzeichnungen nicht nachvollziehbar und nachprüfbar ist, inwieweit die Zahlungen des Vereins nur tatsächlichen Aufwand der einzelnen Sportler abdecken oder über Aufwandsersatz hinausgehen (BFH, Beschluss vom 03.08.2022, Az. XI R 11/19, Abruf-Nr. 232946 ). |
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