· Fachbeitrag · Fundraising
Erfolgreiches Bußgeldmarketing
von Matthias Buntrock, Bethmann Bank AG, Köln
| Pro Jahr werden in Deutschland rund 130.000 Gerichts- und 190.000 Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Mehr als 10.000 Richter bei Amts- und Landgerichten sowie Wirtschaftsstrafkammern und Staatsanwälte verteilen pro Jahr etwa 120 Mio. EUR an gemeinnützige Organisationen. Überregional tätige Organisationen erhalten davon rund 40 %. Ein bundesweites Engagement der Organisation ist aber keinesfalls Voraussetzung für ein erfolgreiches Bußgeldmarketing. Gerade auch regional tätige Organisationen und Stiftungen haben Chancen auf Geldzuweisungen durch die Justiz. |
1. Bußgeldmarketing ein lohnendes Fundraisinginstrument
Am 25.10.11 berichtete das Handelsblatt, dass der Steuerhinterziehungsprozess gegen den früheren VW-Chef Bernd Pischetsrieder gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden ist. Der frühere Topmanager muss nach einem Beschluss des Münchener Landgerichts insgesamt 100.000 EUR an soziale Einrichtungen zahlen.
Meldungen wie diese finden sich fast täglich in den Medien. Dabei geht es oft um kleinere Summen, gelegentlich aber auch um größere Beträge wie im Zusammenhang mit den Steuerhinterziehungen in der Schweiz, dem „Hackfleischprozess“ der Firma Tönnies oder dem „Mannesmannprozess“. Der Mannesmannprozess wurde 2006 unter anderem gegen Zahlung von Geldauflagen in Höhe von 2,3 Mio. EUR eingestellt. Die Empfänger der Geldauflagen waren insgesamt 363 Organisationen, um eine Zuweisung „beworben“ hatten sich allerdings mehr als 4.000 gemeinnützige Organisationen.
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