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CDU/CSU-Fraktion: Positionspapier „Ehrenamtsgesetz 2021“
| Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag will ehrenamtlich tätige Personen stärker fördern, Vereinen das Leben leichter machen und Bürokratie abbauen. Dazu hat sie das Positionspapier „Ehrenamtsgesetz 2021“ veröffentlicht (Abruf-Nr. 216353 ). |
Im Mittelpunkt der Initiative für ein „Ehrenamtsgesetz 2021“ stehen u. a.:
- Anhebung des Übungsleiterfreibetrags von 2.400 Euro auf 3.000 Euro pro Jahr
- Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro pro Jahr
- Keine Schlechterstellung von ehrenamtlich tätigen Personen, die gleichzeitig hauptamtliche Mitarbeiter derselben gemeinnützigen Organisation sind
- Steuerbefreiung für Sachleistungen aufgrund einer Ehrenamtskarte
- Anerkennung als „unmittelbare Zweckverwirklichung“ bei satzungsgemäßer Verwirklichung eines steuerbegünstigten Zwecks durch planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft
- Anpassung der Freigrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 Euro auf 45.000 Euro pro Jahr
- Ausweitung des Anwendungsbereichs für das vereinfachte Spendenbescheinigungsverfahren
- Neuregelung zur Mittelweitergabe von gemeinnützigen Körperschaften an andere gemeinnützige Körperschaften
Quelle: Ausgabe 08 / 2020 | Seite 142 | ID 46664052