· Fachbeitrag · Stiftung & Recht
Keine Haftung des Stiftungsvorstands für Verluste aus strukturierten Finanzprodukten (?)
von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung, PricewaterhouseCoopers AG, Kassel
| Ein neues Urteil des LG Düsseldorf gibt Hoffnung für Stiftungsvorstände, die vor Ausbruch der Banken- und Finanzkrise in strukturierte Finanzprodukte investiert und damit erhebliche Verluste zulasten des Stiftungsvermögens erwirtschaftet haben. Das Urteil betont, dass eingetretene Verluste zum Geschäftsleben gehören und nicht notwendigerweise zu einer Haftung der Gremien führen müssen (LG Düsseldorf 25.4.14, 39 O 36/11, Abruf-Nr. 144146 . Über den Fall hinaus hat die Entscheidung deshalb erhebliche Praxisrelevanz, weil vor und sogar noch zu Beginn der Finanzkrise auch viele steuerbegünstigte Stiftungen auf Empfehlung ihrer Bank derartige Finanzprodukte erwarben und so erhebliche Verluste erlitten. |
1. Sachverhalt
Sehr grob zusammengefasst, erwarb die Apothekerbank 2007 aufgrund eines Vorstandsbeschlusses strukturierte Finanzprodukte, sog. CDOs und ASBs.
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Collateralized Debt Obligation (CDO) ist ein Überbegriff für Finanzinstrumente, die zu der Gruppe der forderungsbesicherten Wertpapiere (Asset Backed Securities, kurz: „AB“) gehören. Sie bestehen aus einem Portfolio aus festverzinslichen Wertpapieren mit einem jeweils sehr unterschiedlichen Risiko- und Gewinnprofil in ihren einzelnen Tranchen, obwohl sie alle auf dem gleichen unterliegenden Portfolio von Kreditinstrumenten basieren. CDOs waren (bzw. sind noch heute) ein wichtiges Refinanzierungsmittel für Banken auf dem Kapitalmarkt. |
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