· Fachbeitrag · Stiftungsvermögen
Verwendung von Gewinnen aus der Umschichtung des Stiftungsvermögens
von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung (bundesweit), PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel
| Die Niedrigzinsphase lässt Stiftungsgremien überlegen, ob angesichts einer auf absehbare Zeit „dünnen“ Ertragssituation Gewinne aus der Umschichtung des Stiftungsvermögens für die satzungsgemäßen steuerbegünstigten Zwecke verwendet werden dürfen. SB StiftungsBrief bringt Sie auf den aktuellen Meinungsstand. |
Stiftungen und Umgang mit Umschichtungsgewinnen
Viele Stiftungen leiden durch das Niedrigzinsumfeld unter stark zurückgegangenen Einnahmen. Im Zielkonflikt zwischen Vermögenserhaltung auf der einen und Verwirklichung der satzungsgemäßen steuerbegünstigten Zwecke auf der anderen Seite stehen Stiftungsorgane verstärkt vor der Frage, einen Teil ihrer realisierten Umschichtungsgewinne für die Zweckverwirklichung einzusetzen ‒ vorausgesetzt, solche sind vorhanden. Schwierig wird es, wenn die Satzung dazu schweigt ‒ was sehr häufig vorkommt.
Vor derselben Frage stehen auch Stiftungen, die ihr Vermögen in der Vergangenheit erfolgreich umgeschichtet haben. Sie sind so erfolgreich, dass sich das Vermögen ‒ sowohl nominal als auch sogar real ‒ immer stärker von der „vernünftigen“, vorsichtsbetonten Vermögenserhaltung entfernt, während für die Zweckverwirklichung verhältnismäßig geringe laufende Erträge zur Verfügung stehen. Was für die eine Stiftung existenzberührend ist, sollte dennoch nicht als ein reines „Luxusproblem“ der anderen betrachtet werden.
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