· Fachbeitrag · Stiftungsverwaltung
Stiftungsvermögen: Kostensenkung mit Zweitbank von Wirtschaftsjournalist Michael Vetter, Dortmund
| Es ist immer wieder interessant und ärgerlich, dass Bankinstitute und Finanzdienstleister bei Geldanlagen einschließlich Wertpapieren fast nur noch sehr geringe Erträge anbieten, bei den dabei entstehenden Kosten bisher aber kaum zurückrudern. Eine Verbindung mit einer zweiten Bank kann hier für Abhilfe sorgen. |
1. Kern des Übels
Gebühren beim Kauf und beim Verkauf von Wertpapieren, Depotverwaltungsgebühren oder Verwaltungskosten sowie Ausgabeaufschläge bei Investmentfonds befinden sich nach den Erfahrungen des Autors nach wie vor weitgehend auf dem Niveau der Jahre vor der Wirtschafts- und Finanzkrise. Im Gegenteil: Es entsteht zum Teil der Eindruck, dass die Fantasie der Geldbranche bei neuen Gebühren wie zusätzlichen Abschlägen beim Verkauf von Investmentfonds oder Gewinnbeteiligungen bei bestimmten Anlageformen nicht verlegen ist.
2. Stiftungen unmittelbar betroffen
Stiftungen sind von dieser Kostenthematik natürlich ebenfalls und in einem meist überdurchschnittlichen Maß betroffen, da sie zu einem großen Teil nun einmal in anderen Größenordnungen investieren können als Privatkunden. Hinzu kommt, dass die Kostenfrage in der Vergangenheit erfahrungsgemäß nicht bei jeder Stiftung im Vordergrund stand, da die Erträge häufig komfortabel genug waren, um die angefallenen Gebühren mehr als auszugleichen. Für Stiftungsvorstände ist es wichtig, neben einer Renditeverbesserung auch die Kosten zu reduzieren. Dies ist in der Praxis meist gar nicht schwierig, da auch Banken längst erkannt haben, dass der Stiftungskunde durchaus kostensensibler geworden ist. Stiftungen, die mit mehreren Bankinstituten zusammenarbeiten, sollte es nicht schwerfallen, durch einen Vergleich sämtlicher Gebühren entsprechende Kompromisse zu erzielen und diese auch schriftlich festhalten zu lassen. Darüber hinaus bietet es sich an, diese Vereinbarungen einmal im Jahr gemeinsam mit der Bank zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Der vom Stiftungsvorstand willkommene zusätzliche Effekt, dass der Kunde spätestens jetzt genauer hinsieht als vielleicht bisher, führt in der Regel dazu, dass Banken auch in diesem Punkt an ihrer Kundenorientierung arbeiten und diese weiter verbessern.
3. Wichtige Zweitbankverbindung
Schwieriger ist dagegen ein Kostenvergleich für jene Stiftungen - und davon gibt es eine ganze Reihe - die seit vielen Jahren ausschließlich mit einem Bankinstitut zusammenarbeiten. Ohne unterstellen zu wollen, dass jene Banken bisher kaum Veranlassung sahen, ihre Kostenstruktur den veränderten Gegebenheiten anzupassen, liegt dennoch die Vermutung nahe, dass hier nicht nur vonseiten der betroffenen Stiftungen ein zum Teil erheblicher Nachholbedarf besteht. Erste Anhaltspunkte für angemessene Kostenreduzierungen dürften sich aus dem jeweiligen Angebot der Hausbank ergeben, das mit der bisherigen Kostenhöhe verglichen wird. Ist dieses Problem erst einmal in Form einer angemessen Kostenverringerung gelöst, sollten Stiftungsverantwortliche einen Schritt weitergehen und über eine Ergänzung ihrer bisherigen „Ein-Banken-Strategie“ nachdenken.
Durchaus erwägenswerte Alternativen könnten insbesondere kleinere Banken sein, die je nach Anbieter mit einer Kostenstruktur arbeiten, die einerseits übersichtlich und andererseits absolut konkurrenzfähig ist. Hinzu kommt, dass sich Stiftungen hier regelmäßig in einer ausgezeichneten Verhandlungsposition befinden, da sie als weitestgehend erstklassige und vor allem komplikationslose Anlagekunden gelten. Im Ergebnis sollte es daher nur Gewinner geben: Auf der einen Seite die Stiftung, die nun auf die Kompetenz mehrerer Anlageexperten zurückgreifen und gleichzeitig problemlos die Kosten miteinander vergleichen kann. Auf der anderen Seite das neu hinzugekommene Bankinstitut, das einen finanziell interessanten Neukunden mit entsprechend anspruchsvoller Beratung von der eigenen Qualität überzeugen kann.
Der für die jeweilige Stiftung mit der Aufnahme einer weiteren Bank meist verbundene administrative Mehraufwand sollte regelmäßig vertretbar sein, wenn diesem Aufwand die möglichen Kosteneinsparungen gegenübergestellt werden.
PRAXISHINWEIS | Bei der Beurteilung angemessener oder unangemessener Kosten muss naturgemäß berücksichtigt werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang das jeweilige Bankinstitut auch unterstützende Verwaltungstätigkeiten etwa im Hinblick auf anzufertigende Steuererklärungen oder auf Meldungen an die Stiftungsaufsicht für die jeweilige Stiftung vornimmt. Diese Arbeiten besitzen sicherlich ihren Preis, der in die Gesamtkostenbetrachtung eingehen sollte. Auch der Umfang der individuellen Betreuung durch den Anlageberater der Bank (Häufigkeit von Anlagevorschlägen, Hinweise auf besonders interessante Angebote oder Verkaufsempfehlungen bei zwischenzeitlich erzielten Gewinnen z.B. bei Wertpapieren im Depot etc.) ist bei der Betrachtung zu berücksichtigen. |
Weiterführender Hinweis
- Zur Kostentransparenz beim Stiftungsvermögen, Vetter, SB 13, 170