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  • · Fachbeitrag · Vermögensverwaltung

    Finanzanlagen: Gefährden Negativzinsen die Gemeinnützigkeit von Stiftungen?

    von Wolfgang Pfeffer, Drefahl

    | Negativzinsen, die von Banken für höhere Einlagen erhoben werden, sind auch für Stiftungen ein Thema. Hier stellt sich speziell die Frage, ob es schädlich für die Gemeinnützigkeit ist, wenn eine Stiftung Geldanlagen wählt, für die Verwahrentgelte zu zahlen sind. |

     

    Der Gesamt-Saldo der Vermögensverwaltung zählt

    Verluste in der Vermögensverwaltung gefährden grundsätzlich die Gemeinnützigkeit, weil hier Mittel zweckfremd aufgezehrt werden. Hier gilt aber: Verluste werden immer bezogen auf die gesamte Vermögensverwaltung betrachtet. Und bei den Verwahrentgelten ist es so, dass sie als Kosten der Vermögensanlage gegen die Erträge saldiert werden müssen. Erst wenn die Vermögensverwaltung per Saldo ‒ also nach Verrechnung von Überschüssen und Verlusten ‒ noch rote Zahlen schreibt, ist das kritisch. In der Regel gilt das aber nur für Dauerverluste.

     

    Finanzamt muss jeden Einzelfall beurteilen

    Verwahrentgelte sind sicherlich unschädlich, wenn die Kontobestände, auf die die Bank sie erhebt, für die laufende Liquiditätssicherung erforderlich sind. Das Finanzamt muss auch mit in Betracht ziehen, ob es angemessene Alternativen für die mit Negativzinsen belasteten Anlageformen für gemeinnützige Stiftungen gibt. Gemeinnützige Stiftungen betrachten riskante Kapitalanlagen mit Vorsicht, weil hier Verluste entstehen können und das schlimmstenfalls zu Schadenersatzforderungen an den Vorstand führt.